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Rehabilitation
In der neuropsychologischen Untersuchung wird mit speziellen Aufgabenserien abgeklärt, ob die Fähigkeiten von PatientInnen noch vollständig erhalten sind in den Funktionsbereichen Denken, Wahrnehmung, Reaktion, Gedächtnis usw. Eine sorgfältige Untersuchung dauert mehrere Stunden. Die Aufgaben werden zum grössten Teil am Computer durchgeführt.
Nach einer umfassenden Untersuchung lässt sich ein ausführliches Funktionsprofil erheben. In einem solchen Funktionsprofil werden die Messungen der einzelnen Funktionsbereiche mit Normen von Referenzgruppen im gleichen Alter wie die PatientInnen verglichen.
Eine Erfassung der Leistungen der PatientInnen ist von entscheidender Bedeutung für die Planung von therapeutischen, schulischen und beruflichen Massnahmen zur Wiedereingliederung. Durch eine Wiederholung der Untersuchung nach einiger Zeit lässt sich auch der Verlauf einer Störung oder Krankheit beurteilen. Auch für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit sind die neuropsychologischen Befunde wichtig.
Beratung
Für gesunde Menschen kann es oft schwierig sein, die Reaktionen der PatientInnen zu verstehen, und Verständnis für ihre Probleme aufzubringen. Eine wichtige Aufgabe der NeuropsychologInnen ist die Beratung von Angehörigen, LehrerInnen, ArbeitgeberInnen und TherapeutInnen anderer Fachgebiete (z.B. LogopädInnen, ErgotherapeutInnen), mit denen die PatientInnen zu tun haben.
Therapie
In der neuropsychologischen Therapie wird der schulische oder berufliche Wiedereinstieg betreut und an den Problemen gearbeitet, die sich für die PatientInnen ergeben, wenn sie lernen müssen, mit einer veränderten Lebenssituation umzugehen. Wichtige Anteile einer Therapie sind:
Wiedereingliederung
Die schulische Wiedereingliederung: Nach der Abklärung werden den BetreuerInnen und anderen beteiligten Fachpersonen Empfehlungen abgegeben, damit gemeinsam eine für die PatientInnen geeignete Kindergarten- oder Schulform gesucht und die Wiedereinschulung geplant werden kann. Die berufliche Wiedereingliederung: Falls möglich, werden die PatientInnen weiterhin an ihrem alten Arbeitsplatz tätig sein. Die Beratung von ArbeitgeberInnen und PatientInnen durch TherapeutInnen kann notwendig sein, damit die PatientInnen für Tätigkeiten eingesetzt werden, die für sie geeignet sind. Wenn eine Tätigkeit im Rahmen des früheren Arbeitsplatzes nicht mehr möglich ist, wird in Zusammenarbeit mit BerufsberaterInnen eine Berufsabklärung eingeleitet, die auf den jetzigen Zustand der PatientInnen abstützt. Gegebenenfalls ist eine Umschulung oder eine geschützte Werkstätte notwendig. Falls die PatientInnen noch nicht berufstätig waren, wird abgeklärt, welche Ausbildung für sie in Frage kommt.
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