Rehabilitation

Rehabilitation

In der neuropsychologischen Untersuchung wird mit speziellen Aufgabenserien abgeklärt, ob die Fähigkeiten von PatientInnen noch vollständig erhalten sind in den Funktionsbereichen Denken, Wahrnehmung, Reaktion, Gedächtnis usw. Eine sorgfältige Untersuchung dauert mehrere Stunden. Die Aufgaben werden zum grössten Teil am Computer durchgeführt. 

Nach einer umfassenden Untersuchung lässt sich ein ausführliches Funktionsprofil erheben. In einem solchen Funktionsprofil werden die Messungen der einzelnen Funktionsbereiche mit Normen von Referenzgruppen im gleichen Alter wie die PatientInnen verglichen.

Eine Erfassung der Leistungen der PatientInnen ist von entscheidender Bedeutung für die Planung von therapeutischen, schulischen und beruflichen Massnahmen zur Wiedereingliederung. Durch eine Wiederholung der Untersuchung nach einiger Zeit lässt sich auch der Verlauf einer Störung oder Krankheit beurteilen. Auch für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit sind die neuropsychologischen Befunde wichtig.

 

Beratung

Für gesunde Menschen kann es oft schwierig sein, die Reaktionen der PatientInnen zu verstehen, und Verständnis für ihre Probleme aufzubringen. Eine wichtige Aufgabe der NeuropsychologInnen ist die Beratung von Angehörigen, LehrerInnen, ArbeitgeberInnen und TherapeutInnen anderer Fachgebiete (z.B. LogopädInnen, ErgotherapeutInnen), mit denen die PatientInnen zu tun haben.

 

Therapie

In der neuropsychologischen Therapie wird der schulische oder berufliche Wiedereinstieg betreut und an den Problemen gearbeitet, die sich für die PatientInnen ergeben, wenn sie lernen müssen, mit einer veränderten Lebenssituation umzugehen.

Wichtige Anteile einer Therapie sind:

  • Üben der gestörten Funktionen, Wiedererarbeiten von verlorengegangenen Fähigkeiten (z.B. Wahrnehmungs- und Gedächtnistraining).

  • Kompensation, das Erlernen des Umgangs mit verminderten Fähigkeiten (z.B. schriftlich rechnen statt mündlich, sich einen Weg mit Wörtern statt mit Bildern merken) und Anpassung (die äusseren Anforderungen anzupassen).

  • Lebensberatung bei persönlichen Problemen, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen.

 

Wiedereingliederung

Die schulische Wiedereingliederung: Nach der Abklärung werden den BetreuerInnen und anderen beteiligten Fachpersonen Empfehlungen abgegeben, damit gemeinsam eine für die PatientInnen geeignete Kindergarten- oder Schulform