Die Erstellung neuropsychologischer Gutachten ist mit der Rechts- und Versicherungslage vertrauten Neuropsychologen vorenthalten, die ihren Fachbereich nachweislich erlernt und eine entsprechend große praktische Erfahrung tatsächlich erworben haben. Der fachlich ausgewiesene Neuropsychologe verfügt über den eidgenössisch anerkannten Fachtitel „Fachpsychologe für Neuropsychologie FSP“ sowie eine Spezialisierung im Fachbereich der Gutachten (SIM-Zertifizierung; Postgradualer universitärer Studiengang).
Neuropsychologische Sachverständige werden im Auftrag einer Privat- oder Sozialversicherung, eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde, aber auch im Rahmen von Privatgutachten tätig. Für die Erstellung neuropsychologischer Gutachten liegen definierte Leitlinien und Grundsätze vor, beispielsweise der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologen (SVNP), die je nach Fragestellungen und je nach Auftraggeber variieren. Neuropsychologische Gutachten werden häufig interdisziplinär mit Fachbereichen der Medizin verfasst, können aber auch monodisziplinär als Einzelgutachten durchgeführt werden.
